Der Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII stellt sich vor a) Gesetzlicher Auftrag b) Bericht über bisherige Tätigkeit c) Ausblick
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wurde eine Mitteilungsvorlage zum Thema Verfahrenslotse gemäß § 10b SGB VIII zur Kenntnis gebracht. Die Einführung dieser Funktion ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz als Pflichtaufgabe für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geregelt. Der aktuelle Zeitraum der Tätigkeit ist bis zum 31. Dezember 202komgestellt. Ab dem Jahr 2028 wird das Jugendamt der Stadt Gladbeck zudem als Eingliederungshilfeträger für junge Menschen mit Behinderungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr fungieren.
Der Verfahrenslotse übernimmt dabei zwei Kernaufgaben: die weisungsungebundene Beratung von jungen Menschen und deren Angehörigen bei der Beantragung von Leistungen sowie die weisungsgebundene Unterstützung des Jugendamtes bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Stelle wurde zum 1. Januar 2024 durch eine interne Umsetzung im Amt für Jugend und Familie besetzt.
Bisherige Tätigkeiten umfassten Fortbildungen, die Vernetzung mit Jugendämtern in der Region sowie den Aufbau von Kontakten zu sozialen Diensten und dem LWL. Zukünftig soll die Bekanntheit des Verfahrenslotsen durch Informationsmaterialien bei Kooperationspartnern wie Kinderärzten oder sozialpädiatrischen Zentren gesteigert werden. Zudem ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe geplant, um die anstehenden strukturellen und formalrechtlichen Aufgaben im Rahmen der erweiterten Zuständigkeiten zu bewältigen.
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