Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 24/0429 behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2024 in Gladbeck. Grundlage für diese Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Mit der Einreichung der Zusammenstellung soll die gesetzlich vorgeschriebene Information des Ratsorganes erfolgen. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Mittelbereitstellungen offiziell zur Kenntnis nimmt.
Es liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Die parlamentarische Behandlung ist für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 9. September 2024 sowie für die öffentliche Sitzung des Rates am 12. September 2024 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240828103255-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240828103259-0