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Mitteilungsvorlage

UVG - Sachstandsbericht

24/0341 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 24/0341 zum Sachstandsbericht des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) informiert über die aktuelle finanzielle und sachliche Lage der Leistungen in Gladbeck. Zum 31. Juli 2024 wurden Leistungen für insgesamt 925 Kinder erbracht, wobei sich die Altersgruppen auf 193 Kinder (0–5 Jahre), 397 Kinder (6–11 Jahre) und 335 Kinder (12–18 Jahre) verteilen. Die Finanzierung der Kosten erfolgt zu 40 Prozent durch den Bund, zu 30 Prozent durch das Land und zu 30 Prozent durch die Kommunen. Für das Jahr 2024 werden Gesamtausgaben von etwa 3.541.056 Euro erwartet, wovon die Stadt Gladbeck monatlich einen Anteil von 86.966 Euro trägt.

Der Bericht legt dar, dass die Einnahmen der Stadt zwischen 2021 und 2023 um circa 10 Prozent gesunken sind, da seit dem 1. Juli 2019 die Zuständigkeit für Neufälle beim Landesamt für Finanzen NRW liegt und entsprechende Einnahmen der Stadt entfallen. Zudem führte eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2024 zur Niederschlagung von Forderungen in Höhe von 145.895,67 Euro. Trotz gesetzlicher Regelungen, die eine höhere Belastung ausschließen sollen, weist die Stadt Steigerungen der Gesamtausgabenlast nach. Während Einnahmen aus Neufällen vollständig beim Land verbleiben, müssen Kommunen bei Altfällen weiterhin 10 Prozent der Unterhaltserträge an das Land abführen. Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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