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Mitteilungsvorlage

UVG - Sachstandsbericht

24/0341 23.07.2024 Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit

✦ KI-Zusammenfassung

Der Sachstandsbericht zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für die Stadt Gladbeck weist für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 Leistungen für 925 Kinder aus. Davon werden 821 Kinder durch die Mutter und 104 durch den Vater betreut. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 40 Prozent durch den Bund, zu 30 Prozent durch das Land und zu 30 Prozent durch die Kommunen.

Für das Gesamtjahr 2024 wird mit Gesamtausgaben von etwa 3.541.056 Euro gerechnet, wobei die monatliche Kostenbeteiligung der Stadt Gladbeck bei durchschnittlich 86.966 Euro liegt. Die Ausgaben steigen aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Unterhaltssätze. Gleichzeitig verändert sich die Einnahmenstruktur, da seit dem 1. Juli 2019 das Landesamt für Finanzen NRW (LaFin) die Heranziehung in Neufällen übernimmt, wodurch die entsprechenden Einnahmen für die Stadt Gladbeck entfallen. Zudem führte eine neue Auslegung des Bundesgerichtshofs zur Niederschlagung von Forderungen; im Jahr 2024 belief sich dieser Betrag bislang auf 145.895,67 Euro.

Der Personaleinsatz umfasst derzeit 3,5 Vollzeitkräfte. Eine Stelle im Bereich des Rückgriffs ist seit zwei Jahren vakant, weshalb aktuell an personellen Umstrukturierungsmöglichkeiten gearbeitet wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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