Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät in seiner Sitzung am 12. September 2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 sowie über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Im Zuge der Prüfung wurden Nachbuchungen und Korrekturen vorgenommen, wodurch sich das Ergebnis um 18.053,60 Euro verbesserte. Der überarbeitete Entwurf des Jahresabschlusses stammt vom 7. August 2024. Laut Prüfbericht entspricht der Abschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.760.425,88 Euro ausgewiesen. In der Bilanz wird auf der Aktivseite ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 92.048.564,76 Euro ausgewiesen, der aus den Verrechnungen infolge der im Jahr 2013 eingetretenen Überschuldung resultiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, den geprüften Jahresabschluss in der Fassung vom 7. August 2024 festzustellen und der Bürgermeisterin die Entlastung für das Jahr 2021 zu erteilen.
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