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Beschlussvorlage

Einteilung des Stadtgebietes Gladbeck in 22 Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025

24/0457 20.09.2024 Wahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss der Stadt Gladbeck bereitet die Einteilung des Stadtgebietes in 22 Kommunalwahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025 vor. Gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes muss das Wahlgebiet so aufgeteilt werden, dass die Anzahl der Wahlbezirke der Anzahl der zu wählenden Vertreter entspricht.

Bei der Auswertung der aktuellen Daten wurde festgestellt, dass der Wahlbezirk 22 die zulässige Untergrenze der Wahlberechtigten unterschreitet. Um die gesetzlich erlaubte Abweichung von maximal 15 Prozent einzuhalten, ist eine Anpassung der Bezirksgrenzen erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, bestimmte Abschnitte der Vehrenbergstraße aus dem Wahlbezirk 21 in den Wahlbezirk 22 umzugliedern. Betroffen sind unter anderem die Hausnummern 58, 60, 62, 64, 66 und 68 sowie die Nummern 78, 88, 90, 92, 94, 96 und 98.

Durch diese Maßnahme werden dem Wahlbezirk 22 insgesamt 44 Wahlberechtigte zugeführt, wodurch sich die Anzahl der Wahlberechtigten in diesem Bezirk auf 2.193 erhöht. Damit liegt die Abweichung vom Durchschnitt mit 13,35 Prozent wieder innerhalb des zulässigen Bereichs. Auch im Wahlbezirk 21 liegt die neue Zahl von 2.488 Wahlberechtigten nun innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Der Entwurf sieht die Bestätigung dieser angepassten Einteilung für die kommenden Wahlen vor.

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