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Beschlussvorlage

Grundsteuerreform 2025: a) Entscheidungsgrundlage über die Nutzung eines einheitlichen oder differenzierten Hebesatzes b) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 einführen c) Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion - Sachstand Grundsteuerreform und Hebesätze

24/0452 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 24/0452 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Gestaltung der Grundsteuerreform für das Jahr 2025 in Gladbeck. Im Zentrum steht die Entscheidung, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder ein differenzierter Hebesatz angewandt werden soll. Dabei stehen drei Optionen zur Auswahl: die Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes von 950 v.H., die Einführung eines einheitlichen Hebesatzes von 1.085 v.H. oder die Umsetzung differenzierter Sätze mit 929 v.H. für Wohngrundstücke und 1.673 v.H. für Nichtwohngrundstücke.

Ein einheitlicher Hebesatz von 1.085 v.H. gilt als rechtssicher und aufkommensneutral, würde jedoch bei etwa 68 % der Wohngrundstücke zu einer Veränderung führen. Die Beibehaltung des aktuellen Satzes von 950 v.H. würde laut Vorlage ein jährliches Defizit von rund 1,7 Mio. Euro verursachen. Bei einer Differenzierung der Hebesätze könnten 19.000 Personen entlastet werden, allerdings besteht ein geschätztes Haushaltsrisiko von etwa 1,85 Mio. Euro, falls die Differenzierung als rechtswidrig eingestuft wird. Während ein Rechtsgutachten des Landes NRW eine Differenzierung bis zu einer Belastungsgrenze von 50 % als verfassungsrechtlich zulässig bewertet, äußert der Städtetag Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit.

Die technische Umsetzung der Differenzierung ist für Mitte Oktober 2025 vorgesehen, wobei ein Software-Update der GKD Recklinghausen den Vorbereitungszeitraum verkürzt. Zudem erschweren fehlende Steuermesszahlen in etwa 30 % der Datensätze die Umsetzung. Die Steuerabteilung soll eine Hebesatz-Satzung erarbeiten, die in der Ratssitzung am 12. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

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