Entwurf der Haushaltssatzung 2025 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt dem Rat zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung vor. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingeleitet, nachdem die Stadtkämmerin den entsprechenden Planentwurf erstellt und bestätigt hat. Grundlage für die Einreichung ist die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum Ende des Jahres 2021 gilt für die Stadt Gladbeck seit 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. Im Rahmen dieses Rechts wurde im Jahr 2022 ein neues Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dieses Konzept wird für das Jahr 2025 fortgeschrieben und ist als Bestandteil in den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung integriert.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Unterlagen inklusive aller Anlagen an die Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weitergeleitet werden. Damit wird die Vorbereitung der parlamentarischen Beratung im Rat sichergestellt. Eine wesentliche Klimarelevanz des Entwurfs wurde nicht festgestellt.
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