Bestellung einer Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit der Bestellung einer Schriftführung für die Protokollierung seiner Sitzungen. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben. Der Wahlausschuss ist zudem befugt, eine entsprechende Schriftführung inklusive Stellvertretung zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, Maximilian Hark als Schriftführer und Petra Kühn als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses einzusetzen. Die Maßnahme dient der Erfüllung der Protokollpflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Aus finanzieller Sicht sind durch diese Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Auch hinsichtlich der Klimarelevanz ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen. Der entsprechende Beschlussentwurf liegt dem Ausschuss zur Entscheidung vor.
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