Verwendung von Einnahmen aus Windenergieanlagen - Einführung eines gemeinschaftlichen Umweltfonds
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität befasst sich mit der Einführung eines gemeinschaftlichen Umweltfonds in Gladbeck. Die Finanzierung des Fonds soll über die Einnahmen aus Windenergieanlagen erfolgen. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) können Betreiber von Anlagen, die sich im Umkreis von 2,5 Kilometern befinden, der Kommune finanzielle Beteiligungen ohne Gegenleistung gewähren. Derzeit beteiligen sich drei Anlagen der SL NaturEnergie GmbH an der Stadt Gladbeck, eine weitere Anlage soll in Kürze hinzukommen. Während die Zuwendungen für das Jahr 2023 knapp 9.900 Euro betrugen, wird für das Jahr 2024 ein Betrag von etwa 15.000 Euro erwartet.
Der Fonds ist zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Klima- und Umweltprojekten vorgesehen, die noch nicht umgesetzt wurden. Die Stadt kann bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten übernehmen, wobei pro Projekt maximal 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Förderfähig sind Projekte von Gruppen wie Nachbarschaften, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen oder Interessengruppen der Zivilgesellschaft; private Vorhaben einzelner Personen sind ausgeschlossen. Obwohl die Einnahmen aus bestimmten Stadtteilen stammen, steht der Fonds für Projekte im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel soll zunächst durch eine Fachjury aus Vertretern der Verwaltung und von Umweltorganisationen erfolgen. Die Sitzungen der Jury sind zweimal jährlich vorgesehen, wobei die erste Sitzung für den Herbst 2024 geplant ist. Die Umsetzung des Fonds erfolgt durch das Klimaschutzmanagement. Eine Prüfung zur Einführung einer Bürgerjury ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
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