Landesbedarfsplanung (ÖPNV, Landesstraßen, Radschnellwege) des Landes NRW - Beteiligungsverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Landesbedarfsplanung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erstellung eines multimodalen Verkehrsmodells für das Jahr 2035 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität in Gladbeck die Einreichung spezifischer Meldungen für den ÖPNV-Bedarfsplan beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Beteiligungsverfahren relevanten Anforderungen zu übermitteln.
Betroffen sind insbesondere Schienenstrecken mit Ausbaupotenzial: Die DB-Strecke 2248 zwischen Bottrop Hauptbahnhof und Essen-Dellwig Ost soll zur Kapazitätserhöhung für die Linien S9 und S22 ausgebaut werden, wobei eine Zusammenlegung der Stationen Essen-Dellwig und Essen-Dellwig Ost vorgesehen ist. Zudem wird ein viergleisiger Ausbau der DB-Strecke 2250 zwischen Gladbeck West und Bottrop Hauptbahnhof angestrebt. Zur Förderung der Stadtentwicklung sollen zudem die Einrichtung eines Haltepunktes auf der Strecke 2250 im Bereich der Bülser Straße sowie eines Haltepunktes auf der Strecke 2236 im Bereich der Wielandstraße geprüft werden.
Im Gegensatz dazu wurde entschieden, auf die aus dem Jahr 2006 stammende Maßnahme zur Verlängerung der U11 von Gelsenkirchen-Horst nach Gladbeck Oberhof zu verzichten. Für den Ausbau von Landesstraßen sowie Radschnellwegen wurden zum aktuellen Zeitpunkt keine Bedarfe für das Stadtgebiet Gladbeck gemeldet; eine Beteiligung an diesen Planungen erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.
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