Fortführung der energetischen Quartierssanierung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 24/0257 des Stadtbaurats Dr. Volker Kreuzer behandelt die Fortführung der energetischen Quartierssanierung in Gladbeck unter veränderten Rahmenbedingungen. Da das Bundesförderprogramm 432 der KfW aufgrund von Haushaltsentscheidungen ausgesetzt wurde, ist eine Beantragung neuer Quartiere über diesen Weg vorerst nicht möglich.
Die Stadt beabsichtigt dennoch, die Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Zweckel fortzusetzen. Um dies ohne zusätzliche Haushaltsbelastungen zu realisieren, sind Anpassungen der bisherigen Vorgehensweise vorgesehen. Der Kooperationsvertrag mit der InnovationCity Management GmbH wird nach Ablauf im August 2024 nicht verlängert. Die Erstellung von Konzepten soll künftig in die kommunale Wärmeplanung integriert werden, um neue Fördermittel von Bund und Land zu nutzen, die auf der neuen gesetzlichen Grundlage zur Wärmeplanung basieren.
Im Personalbereich wird eine Stelle aufgrund von Elternzeit im Jahr 2025 vorübergehend unbesetzt bleiben, sodass eine verbleibende Stelle beide Quartiere betreut. Dies führt zu einer Reduzierung des Beratungsangebots sowie zu Personaleinsparungen. Die laufenden Projekte in Brauck-West/Butendorf und der Stadtmitte sollen bis Juni 2025 abgeschlossen werden. Durch die Kombination aus Ausgabenkürzungen und neuen Fördermöglichkeiten aus der Wärmeplanung soll die Umsetzung im Quartier Zweckel ermöglicht werden.
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