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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 185, Gebiet: Horster Straße / Hochstraße / Wilhelmstraße / Grabenstraße I. Beschluss über die die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Bezug zum Aufstellungsbeschluss vom 19.01.2023 (Vorlagen-Nr. 230001)

24/0017

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 24/0017 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 185 für das Gebiet Horster Straße, Hochstraße, Wilhelmstraße und Grabenstraße in Gladbeck. Ziel der Planung ist die Festsetzung von extensiven Dachbegrünungen auf Flachdächern sowie auf flachgeneigten Dächern mit einer Neigung von bis zu 15 Grad. Diese Maßnahme dient der Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, wobei auf eine Umweltprüfung sowie einen Umweltbericht verzichtet wird. Als fachliche Grundlage dient eine Klimaanalyse des Regionalverbands Ruhr aus dem Jahr 2017.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörige Begründung stammen aus dem Stand vom 10. Januar 2024. Mit der Vorlage wird die Zustimmung zum Entwurf sowie die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beantragt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Da keine negative oder positive Klimawirkung festgestellt wurde, war eine Alternativenprüfung nicht erforderlich. Die Vorlage war für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 1. Februar 2024 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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