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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 136, 1. Änderung, Gebiet: Horster-, Boy-, Roßheidestraße ('Brauck A') I. Beschluss über die die Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Bezug zum Aufstellungsbeschluss 02.05.2019 (Vorlagen-Nr. 19/0185)

24/0016 17.01.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Gladbeck berät über die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 136 im Gebiet Horster-, Boy- und Roßheidestraße, das als „Brauck A“ bekannt ist. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen bezüglich der zulässigen Einfriedungen innerhalb dieser historischen Siedlung.

Anlass für das Änderungsverfahren ist eine Situation am nordwestlichen Rand der Siedlung an der Otto-Wels-Straße. Dort wurde eine 1,60 Meter hohe Einfriedung errichtet, welche die im Bebauungsplan festgelegte maximale Höhe von 1,20 Metern sowie die Vorgabe nicht geschlossener Zäune überschreitet. Da eine Befreiung von diesen Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen zur Wahrung des Gartenstadt-Charakters der Siedlung nicht in Betracht kommt, ist eine Änderung der Planungsvorgaben erforderlich.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Ausschuss soll dem Entwurf der ersten Änderung zustimmen sowie die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschließen. Die Vorlage wurde von Stadtbaurat Dr. Kreuzer als Berichterstatter vorgelegt.

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