Friedhofsgebühren 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Neufestsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2025 vorgelegt. Nach der Neustrukturierung der Tariflandschaft im Jahr 2023 zielt die aktuelle Planung darauf ab, die Kostendeckung sowie die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe zu sichern.
Für das Jahr 2025 schlägt die Verwaltung vor, rund 104.568 Euro aus dem Gebührenausgleichsposten des Jahres 2023 einzusetzen, um die Gebührenminderung zu unterstützen. Eine höhere Entnahme soll vermieden werden, um künftige Kostensteigerungen abzufangen und sprunghafte Erhöhungen zu verhindern. Der gesamte Gebührenbedarf beläuft sich auf 2.303.660 Euro, was einer Begrenzung des Anstiegs auf 0,59 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Kalkulation berücksichtigt die Entwicklung hin zu vermehrt Aschebeisetzungen, da der Anteil an Urnenbeisetzungen mit 63,25 Prozent über dem Planwert liegt. Die Gebühren für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sollen weiterhin bei null Euro verbleiben und durch den Stadtkostenanteil finanziert werden. Zudem sind Tarife für anonyme Urnen-Gemeinschaftsgräber sowie Urnen-Reihengräber als Grundtarife gestaltet, um die Attraktivität der städtischen Friedhöfe zu fördern. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung, die Gebührensatzberechnung sowie den Entwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241115080431-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241115080431-1
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