Abfallentsorgungsgebühren 2025; Neufassung der Tarifsatzung Abfall
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat mit der Vorlage 24/0542 die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Gebühren für das Jahr 2025 vorgelegt. Der ermittelte originäre Gebührenbedarf für das kommende Jahr beläuft sich auf rund 11,35 Millionen Euro, was einem Anstieg von etwa 363.000 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Gebührenentwicklung zu verstetigen und sprunghafte Anpassungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, einen Betrag von 817.337 Euro aus dem vorhandenen Gebührenausgleichsposten zu verwenden. Dadurch ergibt sich eine Netto-Steigerung des Bedarfs von lediglich 0,28 Prozent bzw. rund 29.448 Euro.
Die Kalkulation der Tarife basiert auf dem Volumen der Abfallbehälter. Trotz einer erwarteten Erhöhung der Kreisgebühren für Restabfall von 168,00 Euro auf 184,50 Euro pro Tonne bleiben die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger weitgehend stabil. So wird die jährliche Gebühr für einen 80-Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung weiterhin bei 301,95 Euro liegen. Für die Behälter zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr von 12,52 Euro festgesetzt. Zudem bleibt der Rabatt von 10 Prozent für Eigenkompostierer bestehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung, die Gebühsensatzberechnung sowie die neue Tarifsatzung beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241511100541
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241115075524-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241115075524-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20241115075525-2