Verbesserung der Verfahren für Sondernutzungsgenehmigungen und Bürgerfreundlichkeit des Ordnungsamtes Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.08.2024 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 24/0525 reagiert die Verwaltung auf einen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine Verbesserung der Verfahren für Sondernutzungsgenehmigungen sowie eine Steigerung der Bürgerfreundlichkeit des Ordnungsamtes fordert. Das Amt stellt dazu klar, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Vor der Einleitung solcher Verfahren erfolgt nach Angaben der Verwaltung zunächst eine Kontaktaufnahme und die Erhebung einer erhöhten Verwaltungsgebühr, falls keine Genehmigung vorliegt oder Fristen überschritten wurden. Als statistischen Beleg für die geringe Anzahl an Verfahren führt das Amt neun eingeleitete Verfahren im Zeitraum bis zum 30. September 2024 gegenüber rund 340 erteilten Sondernutzungserlaubnissen an.
Zur weiteren Digitalisierung und Transparenz plant die Stadtverwaltung, künftig auch digitale Antragsformulare über das Serviceportal bereitzustellen. Informationen zu den Arten der Sondernutzung sowie die entsprechenden Kosten sind bereits auf der städtischen Homepage einsehbar. Ein vorübergehender Personalengpass im Bereich der Sondernutzungen aufgrund einer Vakanz zwischen Februar und August 2024 habe zeitweise zu längeren Bearbeitungszeiten geführt; die neue Stelleninhaberin befindet sich aktuell in der Einarbeitung. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 241111100524
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241113134650-0