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Beschlussvorlage

Neufassung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Gladbeck

24/0333 09.07.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck beabsichtigt, das bestehende Einzelhandelskonzept neu zu fassen. Die bisherigen Planungsgrundlagen aus den Jahren 2008, 2013 und 2018 sollen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Als Anlass für die Überarbeitung dienen der Strukturwandel im Handel durch den Onlinehandel sowie veränderte landesplanerische Vorgaben des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen.

Das Vorhaben umfasst eine Erhebung aktueller Marktdaten auf Stadt- und Teilebene sowie eine Analyse der Markt- und Standortsituation. Im Fokus stehen dabei die Untersuchung zentraler Versorgungsbereiche, ergänzende Nahversorgungslagen und Sonderstandorte, wie beispielsweise Brauck Süd. Zudem soll die Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente aktualisiert werden, um eine rechtssichere Steuerung von Einzelhandelsvorhaben zu ermöglichen. Der Erarbeitungsprozess soll unter Einbeziehung externer Auftragnehmer sowie durch die Beteiligung von Nachbargemeinden, Politik und Fachverbänden erfolgen.

Die Verwaltung ist beauftragt, die Neufassung des Konzepts auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Gladbeck zur Entscheidung vorzulegen. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf einen einmaligen Aufwand von etwa 30.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung über die Budgetansätze des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt erfolgt.

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