Bebauungsplan Nr. 184 Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße Satzung über die 1. Verlängerung der Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die erste Verlängerung einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 184 entscheiden. Der betroffene Bereich umfasst die Buersche Straße, die Erlenstraße sowie die Charlottenstraße und beinhaltet den ehemaligen Gebäudekomplex „Erlenkrug“. Ziel der städtebaulichen Planung ist eine geordnete Revitalisierung des Grundstücks, wobei die Entwicklung als Wohnstandort im Einklang mit der bestehenden Umgebung vorgesehen ist.
Die bisherige Veränderungssperre wurde bereits im Juni 2023 beschlossen und trat am 30. August 2023 in Kraft. Da diese Sperre zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren befristet war, sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vor. Damit soll der Planungsprozess bis zur Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans abgesichert werden. Die geplanten Festsetzungen sollen unter anderem das Maß der baulichen Nutzung sowie die Gebäudehöhen regeln, um eine Anpassung an das städtebauliche Umfeld zu gewährleisten.
Das Verfahren befindet sich derzeit in der Fortführung. Während die Beteiligung von Behörden und die Öffentlichkeitsbeteiligung für das Jahr 2025 geplant sind, wird angestrebt, das Bebauungsplanverfahren spätestens bis Januar 2026 abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Abschluss des Verfahrens vor dem Ablauf der verlängerten Veränderungssperre erfolgt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241202101737-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241108141332-0