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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen -Liste 2- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023

24/0079 08.02.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 24/0079 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Zusammenstellung unerheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind solche Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die entsprechende Zusammenstellung, bezeichnet als „Liste 2“, förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der Information über Mittelbereitstellungen, die im Rahmen des Haushaltsjahres 2023 außerhalb der ursprünglichen Planung lagen, jedoch als unerheblich eingestuft wurden. Eine wesentliche Klimarelevanz oder negative Auswirkungen auf das Klima werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.

Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme der Liste liegt beim Rat.

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