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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Unterhaltsreinigung

24/0070 07.02.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Vorlage 24/0070 behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Unterhaltsreinigung. Da im entsprechenden Haushaltsbereich zum 17. Januar 2024 nur noch ein Betrag von etwa 39 Euro zur Verfügung stand, müssen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 190.000 Euro gedeckt werden.

Die Verwaltung führt diesen Bedarf unter anderem auf den Einsatz externer Dienstleister zurück, um personelle Ausfälle bei der Reinigung zu kompensieren und den Reinigungsstandard aufrechtzuerhalten. Weitere Kostentreiber sind Rechnungen aus dem Jahr 2022, die erst im Jahr 2023 eingingen, sowie Sonderreinigungen aufgrund von Veranstaltungen oder des erweiterten Ganztagsangebots. Zudem fallen Kosten durch die Inbetriebnahme zusätzlicher Gebäude, wie etwa beim Modulbau an der Mosaalkschule, sowie durch allgemeine Preissteigerungen an.

Zur Deckung dieser Ausgaben sollen Haushaltsmittel aus den Erträgen der Gewerbesteuer verwendet werden, da in diesem Bereich deutliche Mehrerträge vorliegen. Die im Januar von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung bedarf nun der förmlichen Bestätigung durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie den Rat.

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