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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Auszahlung sozialer Leistungen

24/0069 07.02.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 24/0069 wird die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung behandelt, die am 18. Dezember 2023 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Der Gegenstand ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 83 GO NRW zur Deckung von Verpflichtungen aus sozialen Leistungen.

Die Vorlage erläutert, dass im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes für das Jahr 2023 noch Zahlungsverpflichtungen offenstanden. Konkret wurden Aufwendungen in Höhe von etwa 6.000 Euro für Oktober und 14.000 Euro für Dezember aufgeführt. Zudem waren Erstattungen an das Land in der Gesamthöhe von 50.000 Euro für die Monate November und Dezember erforderlich. Um diese Buchungen noch vor Ende des Jahres vornehmen zu können, wurde die Dringlichkeitsentscheidung ohne Abwarten der regulären Sitzungstermine im Februar 2024 getroffen.

Zur Deckung dieser einmaligen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 70.000 Euro wurden Haushaltsmittel aus dem Bereich der Leistungen für Asylbewerber eingesetzt, da in diesem Budgetbereich ein Minderaufwand erwartet wird. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der am 18. Dezember 2023 getroffenen Entscheidung vor.

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