Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Reparatur Brandmeldeanlage Gerätehaus Rentfort-Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Reparatur der Brandmeldeanlage im Gerätehaus Rentfort-Nord. Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten war aus versicherungstechnischen Gründen eine kontinuierliche Bewachung des Objekts über einen Zeitraum von fünf Wochen erforderlich. Die Kosten für diese Sicherheitsleistung belaufen sich auf etwa 5.000 Euro pro Woche, was einem Gesamtaufwand von rund 25.000 Euro entspricht. Eine entsprechende Rechnung aus dem Monat Oktober liegt bereits vor.
Da im ursprünglichen Budget keine ausreichenden Mittel für diesen Zweck zur Verfügung standen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die fristgerechte Begleichung der Forderungen zu gewährleisten. Die Deckung dieser Kosten soll über Haushaltsmittel erfolgen, die aus Erträgen durch Kostenerstattungen und -umlagen stammen. Diese Mittel sind aufgrund höherer als geplant ausfallender Erträge gegenüber anderen Kommunen im Jahr 2023 verfügbar. Mit dem Beschlussentwurf wird die am 18. Dezember 2023 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Entscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen förmlich genehmigt.
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