Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Städtepartnerschaft mit Wodzislaw
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für eine Dienstreise nach Wodzislaw. Die Reise ist anlässlich des 52. Stadtfestes der polnischen Partnerstadt für den Zeitraum vom 13. bis 15. September 2024 geplant.
Die Entscheidung wurde von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffen, um die termingerechte Vorbereitung der Reise, einschließlich der Flugbuchung und der Abstimmung mit der Partnerstadt, zu gewährleisten. Da die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses erst am 9. September 2024 angesetzt ist, war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Die Delegation umfasst neben der Bürgermeisterin vier weitere Mitglieder des Rates.
Die Anreise erfolgt per Flugzeug, was laut der Vorlage eine negative Klimawirkung zur Folge hat. Für die anfallenden Reisekosten stehen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 116 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 240508100374
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240909162056-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zweckverband "Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen" (GKD) - Bestellung von Vertreter:innen der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung - 02.08.2024
- Anregung gem. §24 GO NRW - Klimaanlagenpflicht für Seniorenheime und Krankenhäuser 01.08.2024
- Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2024 - öffentlicher Teil - 30.07.2024
- Änderung einer Ausschussbesetzung - AfD-Ratsfraktion - 30.07.2024
- Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion - 14.08.2024
- Gladbecker Bündnis für Familie, Bildung, Zukunft Musical gegen Mobbing für Gladbecker Grundschulkinder - Angel und die Cyberdetektive 19.08.2024