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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Städtepartnerschaft mit Wodzislaw

24/0375 05.08.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für eine Dienstreise nach Wodzislaw. Die Reise ist anlässlich des 52. Stadtfestes der polnischen Partnerstadt für den Zeitraum vom 13. bis 15. September 2024 geplant.

Die Entscheidung wurde von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffen, um die termingerechte Vorbereitung der Reise, einschließlich der Flugbuchung und der Abstimmung mit der Partnerstadt, zu gewährleisten. Da die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses erst am 9. September 2024 angesetzt ist, war eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig. Die Delegation umfasst neben der Bürgermeisterin vier weitere Mitglieder des Rates.

Die Anreise erfolgt per Flugzeug, was laut der Vorlage eine negative Klimawirkung zur Folge hat. Für die anfallenden Reisekosten stehen Haushaltsmittel zur Verfügung.

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