Beschluss über die Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck steht ein Beschluss zur Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung an. Ziel ist es, die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) Bottrop/Gladbeck als institutionelle Einrichtung in die lokale Planung zu integrieren und die entsprechenden Angebote abzustimmen.
Grundlage für diesen Schritt sind gesetzliche Änderungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie eine entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die Einbindung in die Jugendhilfeplanung kann die KEFB Fördermittel des Landes für Eltern-Kind-Maßnahmen beantragen. Diese Maßnahmen richten sich insbesondere an Familien in besonderen Belastungssituationen sowie an Familien mit Fluchterfahrung, um die Erziehungs- und Alltagskompetenzen zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
Die Vorlage sieht vor, dass das zuständige Jugendamt die Abstimmung der Maßnahmen mit der örtlichen Jugendhilfeplanung bestätigt. Nach einem erfolgreichen Beschluss soll der KEFB Bottrop/Gladbeck eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden. Für den Haushalt der Stadt Gladbeck entstehen durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.
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