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Beschlussvorlage

Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck Hier: Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit und Kulturausschuss

24/0062 02.02.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 24/0062 wird die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in bestimmte Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck geregelt. Basierend auf § 17 a Abs. 6 der Hauptsatzung können gewählte Migrantenvertreter bei Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren, beratend mitwirken. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, für den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit ein Mitglied zu benennen. Für den Kulturausschuss ist die Entsendung eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Sollten für diese Positionen mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein entsprechendes Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung vorzusehen.

Die ausgewählten Mitglieder sollen regelmäßig an den Sitzungen der jeweiligen Fachausschüsse teilnehmen und über die Beratungen zu relevanten Themen in den Sitzungen des Integrationsrates berichten. Zudem werden die benannten Vertreter in die Verteiler aufgenommen, um die entsprechenden Sitzungsunterlagen im Vorfeld zu erhalten. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.

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