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Mitteilungsvorlage

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) an Gladbecker Schulen a) Antrag der Alternative Bürger Initiative (ABI) vom 21.01.2024 gem. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Integrationsrates b) Bericht des Schulamtes des Kreises Recklinghausen

24/0059 02.02.2024

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Integrationsrates von Gladbeck wird ein Antrag der Alternative Bürger Initiative (ABI) zum Thema herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) an den örtlichen Schulen behandelt. Dieser Vorgang beinhaltet zudem einen Bericht des Schulamtes des Kreises Recklinghausen.

Der herkunftssprachliche Unterricht ist als freiwilliges und kostenloses Angebot konzipiert, das den regulären Unterricht ergänzt. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis zehn, die zweisprachig aufwachsen. Das Lernangebot umfasst sowohl mündliche als auch schriftliche Inhalte der jeweiligen Herkunftssprache, wobei am Ende der neunten oder zehnten Klasse Sprachprüfungen stattfinden. Für eine Teilnahme sind die Anmeldung an der jeweiligen Schule sowie eine Lerngruppe von mindestens 15 bzw. 18 Personen erforderlich.

Derzeit findet das Angebot in den Sprachen Türkisch und Arabisch an verschiedenen Standorten statt, darunter die Lamberti-, Mosaik-, Südpark-, Pestalozzi- und Wittringer Schule. Für Türkisch wird zudem Unterricht an der Regenbogenschule und der Erich-Fried-Hauptschule angeboten. Die Planung und Organisation dieser Unterrichtsangebote obliegt dem Schulamt des Kreises Recklinghausen. Aus der vorliegenden Mitteilung geht hervor, dass für die Durchführung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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