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Beschlussvorlage

Anregung gem. §24 GO NRW - Klimaanlagenpflicht für Seniorenheime und Krankenhäuser

24/0372 01.08.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Der Antrag untersucht, ob die Stadt Gladbeck über ihre kommunalen Befugnisse eine Verpflichtung zur Installation von Klimaanlagen in Seniorenheimen und Krankenhäusern umsetzen kann.

Die Verwaltung stellt in der Beschlussvorlage Nr. 24/0372 fest, dass nach einer Anfrage bei der WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen keine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung besteht. Zwar gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Arbeitshilfen zum Hitzeschutz, diese sind jedoch als unverbindliche Handlungsempfehlungen für die Einrichtungen zu verstehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Maßnahmen zur baulichen Verschattung, Fassadenbegrünungen oder die Nutzung von Grünflächen gegenüber dem Einsatz von Klimageräten bevorzugt werden sollten, da letztere einen höheren Energieverbrauch und zusätzliche Wärmeabgabe verursachen können. Der Einsatz von Klimaanlagen wird lediglich als Option empfohlen, falls natürliche oder bauliche Maßnahmen den Gesundheitsschutz nicht ausreichend gewährleisten können. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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