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Beschlussvorlage

Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung der Stadt Gladbeck

24/0369 01.08.2024 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nach HSK 2022 wurden neue Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung der Stadt Gladbeck erarbeitet. Die vorliegende Beschlussvorlage 24/0369 dient dem Kulturausschuss zur Kenntnisnahme. Diese Regelungen wurden bereits im Juni 2024 sowohl vom Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss als auch vom Rat der Stadt beschlossen.

Die Richtlinien sollen eine transparente und einheitliche Grundlage für Sponsoring-Entscheidungen schaffen. Durch die Festlegung von Kriterien, Zuständigkeiten und Abläufen sollen Prozesse effizienter gestaltet und rechtliche sowie finanzielle Risiken minimiert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sponsoring-Aktivitäten mit den strategischen Zielen der Stadt im Einklang stehen. Als Instrument zur Projektförderung können durch Sponsoring Finanz- oder Sachmittel für soziale, kulturelle oder sportliche Vorhaben bereitgestellt werden, um Personal- und Sachaufwendungen zu decken. Die Einführung der Richtlinien hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

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