Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse des Rates hier: Antrag der Alternative Bürger Initiative (ABI) vom 09.09.2023 gem. § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Im Integrationsrat der Stadt Gladbeck wird über die Entsendung von Mitgliedern in die Fachausschüsse des Rates beraten. Grundlage für die vorliegende Mitteilungsvorlage ist ein Antrag der Alternative Bürger Initiative (ABI) vom 9. September 2023, der eine vollständige Neuwahl der Entsendungen vorsieht.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck können direkt gewählte Migrantenvertreter in die Sitzungen der jeweiligen Fachausschüsse entsandt werden. In Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren, nehmen diese Mitglieder mit beratender Stimme teil. Von dieser Regelung sind jedoch der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss ausgenommen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, für die Ausschüsse für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität jeweils ein ordentliches Mitglied und eine stellvertretende Person zu benennen. Die gewählten Vertreter sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und dem Integrationsrat über die Beratungen berichten. Durch die Durchführung der Neuwahl entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231102142758-0