Änderung der Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII für die AG Mädchen und die AG Erzieherische Hilfen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Änderung der Geschäftsordnungen zweier Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, namentlich der AG Mädchen sowie der AG Erzieherische Hilfen. Diese Gremien dienen der Abstimmung und Ergänzung von Maßnahmen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und freien Anbietern zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
In der Geschäftsordnung der AG Mädchen wird die Zielgruppe durch die Einführung des Begriffs „Mädchen*“ erweitert. Damit werden unter anderem transgeschlechtliche, genderfluide, intergeschlechterliche sowie nicht binäre Personen einbezogen. Die Neufassung ermöglicht zudem die Mitarbeit von Fachkräften aller Geschlechter, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem wird die Sprache geschlechtergerecht angepasst und eine feste Liste der aktuell teilnehmenden Personen am Ende der Geschäftsordnung entfernt.
Die Änderung der Geschäftsordnung der AG Erzieherische Hilfen zielt darauf ab, den Kreis der Beteiligten zu vergrößern. Neben den bisherigen öffentlichen und anerkannten freien Trägern sollen künftig auch weitere Anbieter von Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII zur Zusammenarbeit eingeladen werden, um eine gemeinsame Qualitätsentwicklung zu fördern. Auch hier wird die abschließende Auflistung der Mitglieder durch allgemeine Teilnahmekriterien ersetzt. Die vorliegenden Änderungen wurden von den jeweiligen Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaften bereits zustimmend beraten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230306095602-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230306095603-1