Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 'Umfeld Bahnhofsgelände Gladbeck West'
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht für das Gebiet „Umfeld Bahnhofsgelände Gladbeck West“ entscheiden. Die Vorlage dient der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung auf Basis der bestehenden Rahmenplanung im Rahmen des Programma „Bauland an der Schiene“. Geplant ist die Schaffung eines Mischquartiers, das Wohnraum, Gewerbe und Dienstleistungen umfasst. Das Konzept sieht unter anderem ein neues Bahnhofsgebäude mit Hotel und Gastronomie, eine Radstation sowie eine Quartiersgarage vor, um den Bereich als Ankunftsort und Mobilitätsstandort zu stärken.
Die Stadt beabsichtigt, durch die Satzung die Umsetzung des Rahmenplans zu ermöglichen, zu erleichtern und zu beschleunigen. Da die Realisierung der Maßnahmen von der Verfügbarkeit geeigneter Flächen sowie der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer abhängt, soll die Gemeinde durch das Vorkaufsrecht den Erwerb von Grundstücken absichern können. Eine Weiterveräußerung an Dritte ohne Zugriffsmöglichkeit der Stadt könnte die Erreichung der angestrebten Entwicklungsziele verzögern. Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird im Einzelfall geprüft und dem zuständigen Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230808164828-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230808164832-0