Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage (Altes Rathaus)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung der öffentlichen Toilettenanlage am Alten Rathaus. Die Maßnahme, die ursprünglich mit geschätzten Gesamtausgaben von 100.000 Euro geplant war, wurde in ihrem Umfang erweitert. Der neue Plan sieht den Abbruch und die Neuerrichtung von Wänden, eine höhere Ausstattung der Sanitärgegenstände sowie die Teilsanierung der Behindertentoilette und die Installation einer Lüftungsanlage vor.
Durch diese Erweiterung belaufen sich die Kosten nun auf insgesamt 185.000 Euro. Da die Maßnahmen über eine reine Sanierung hinausgehen, ist die Bereitstellung der Mittel als Investition einzustufen. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs sollen außerplanmäßige Mittel aus dem Haushalt für den Umbau eines Betriebsgebäudes im Wehlingsweg genutzt werden. Diese Mittel sind verfügbar, da das ursprüngliche Vorhaben an dieser Stelle aufgrund der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in diesem Jahr nicht durchgeführt werden konnte. Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 25. Oktober 2022 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
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