Bebauungsplan Nr. 185, Gebiet: Horster Straße / Hochstraße / Wilhelmstraße / Grabenstraße I. Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 im Gebiet Horster Straße, Hochstraße, Wilhelmstraße und Grabenstraße beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung der im September 2020 beschlossenen Gründachstrategie. Diese sieht vor, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren Verfahren für einfache Bebauungspläne in Innenstadtklimatopen einzuleiten. Der geplante Bebauungsplan soll die Festsetzung extensiver Dachbegrünungen auf Flach- und flachgeneigten Dächern mit einer Neigung von bis zu 15 Grad ermöglichen, um Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz zu unterstützen. Als fachliche Grundlage dient eine Klimaanalyse des Regionalverbands Ruhr aus dem Jahr 2017.
Das Verfahren soll als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, wodurch auf eine Umweltprüfung sowie einen Umweltbericht verzichtet wird. Die Grenzen des Gebiets entsprechen der zeichnerischen Darstellung vom 19. Dezember 2022. Der Entwurf für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sieht vor, gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sollen hingegen durchgeführt werden. Eine Prüfung von Alternativen wurde bereits vorgenommen. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche negative Klimawirkungen sind für das Vorhaben nicht vorgesehen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230110144415-0
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