Straßen- und Wegekonzept (SWK) der Stadt Gladbeck Erste Fortschreibung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität erhält die erste Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes (SWK) der Stadt Gladbeck zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, welcher eine regelmäßige Aktualisierung des Konzepts alle zwei Jahre vorschreibt. Das ursprüngliche Straßen- und Wegekonzept wurde im Jahr 2021 erstellt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft die Regelungen zu Anliegerbeiträgen nach § 8 KAG. Durch das bestehende Konzept besteht die Möglichkeit, sich Beiträge für Maßnahmen im Bereich des Kanal- und Straßenbaus fördern zu lassen. Die Förderquote wurde dabei von ursprünglich 50 Prozent auf 100 Prozent erhöht. Damit können Grundstückseigentümer unter Vorbehalt der entsprechenden Förderung von einer Kostenbeteiligung an diesen Baumaßnahmen entlastet werden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung dieser ersten Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230228111901-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230228111901-1