Inkraftreten des Chancen-Aufenthaltsrechtes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informierte den Integrationsrat über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Diese Neuregelung der Bundesregierung ist Teil einer Modernisierung des Einwanderungsrechts und sieht eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis für Personen mit langjährigem geduldetem Status vor. Ziel der Regelung ist es, den Betroffenen die Erfüllung der Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen und die Praxis der sogenannten Kettenduldungen zu beenden.
Für die Stadt Gladbeck gibt die Mitteilungsvorlage an, dass derzeit etwa 236 Personen mit Duldung im Stadtgebiet leben. Davon erfüllen 129 Personen die zeitlichen Voraussetzungen, um das neue Aufenthaltsrecht beantragen zu können. Im Rahmen der Sitzung wird zudem ein ergänzender Bericht dargelegt. Der Integrationsrat wurde gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen mit dieser Mitteilung verbunden.
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