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Beschlussvorlage

Beschwerde gem. § 24 GO NRW - Denkmalschutz Einfriedung Roter Turm -

230523 14.11.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wird die Vorgehensweise beim Denkmalschutz der Einfriedung des „Roten Turms“ in Gladbeck thematisiert. Ein Bürger beanstandet, dass die auf der Website der Stadt veröffentlichte Ergänzung zur Definition des Denkmalbereichs nicht den gesetzlichen Verfahrensvorschriften entspreche und unklar sei. Zudem wird angeführt, dass die bloße Information der Kulturausschussmitglieder über eine Präzisierung des Denkmals rechtlich nicht ausreiche, da eine Neudefinition eine Entscheidung des zuständigen Ausschusses voraussetze.

Die Verwaltung nimmt zu diesen Punkten Stellung und führt aus, dass die Spezifizierung der „Teile der Einfriedung“ durch den Kreis Recklinghausen als obere Denkmalbehörde vorgenommen und dem zuständigen Landesministerium mitgeteilt wurde. Es handele sich dabei um eine Ergänzung einer bestehenden Eintragung in die Denkmalliste. Für bauliche Veränderungen an denkmalwerten Teilen sei eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Stadt Gladbeck sowie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe erforderlich. Hinsichtlich der Ausschussbeteiligung stellt die Verwaltung klar, dass für die Unterschutzstellung lediglich der Denkmalwert maßgeblich ist und eine Information des Kulturausschusses ausreichend sei. Da der Kreis Recklinghausen das gesamte Vorgehen bereits abschließend geprüft hat, sieht die Verwaltung keinen Anlass zur Beanstandung. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Beschwerde zurückweisen.

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Ort

📍 Roter Turm · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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