Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften ab Januar 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Im Schulausschuss der Stadt Gladbeck wird über die künftige Protokollführung bei Sitzungen entschieden. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse verpflichtend. Diese Protokolle müssen vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Bisher erfolgte die Fertigung der Niederschriften des Schulausschusses durch Bedienstete des Amtes für Bildung und Erziehung.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, ab dem 1. Januar 2024 eine neue Besetzung für diese Aufgaben zu bestimmen. Konkret wird vorgeschlagen, die städtische Verwaltungsangestellte als Schriftführerin und die Stadtamtsrätin als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Für diese personelle Neuregelung der Protokollführung entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.
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Dokumente
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