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Beschlussvorlage

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet 'Ehemaliges RBH-Betriebsgelände an der Talstraße'

230211 08.05.2023 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet des ehemaligen RBH-Betriebsgeländes an der Talstraße zu erlassen. Die Vorlage sieht vor, gemäß § 25 Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung festzulegen.

Das Ziel ist die Schaffung eines neuen Quartiers, das eine Mischung aus Wohnraum, nicht störender gewerblicher Nutzung, Kunst, Kultur und Gastronomie umfasst. Durch den möglichen Grunderwerb sollen die Umsetzung des Rahmenkonzepts sowie die Entwicklung der Infrastruktur gesichert und beschleunigt werden. Dabei soll auch die Erschließungssituation so gestaltet werden, dass eine zunehmende Lkw-Belastung für die angrenzenden Wohngebiete vermieden wird.

Die Maßnahme ist zudem mit der Sicherung von Fördermöglichkeiten verknüpft. Für den Einsatz von Mitteln aus Programmen wie „Bau.Land.Partner+“ des Landes NRW oder dem „Just Transition Fund“ ist eine kommunale Verfügungsgewalt über die Flächen erforderlich, da private Eigentümer von diesen Förderungen ausgeschlossen sind. Die Stadt möchte durch das Vorkaufsrecht verhindern, dass eine Weiterveräußerung von Grundstücken an Dritte die angestrebten städtebaulichen Ziele erschwert oder verzögert. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts wird im Einzelfall geprüft und dem zuständigen Ausschuss vorgelegt.

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