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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 184 Gebiet: Buersche Straße/ Erlenstraße/ Charlottenstraße Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre

230207 08.05.2023 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 184 im Bereich Buersche Straße, Erlenstraße und Charlottenstraße die Anordnung einer Veränderungssperre. Die entsprechende Beschlussvorlage sieht vor, die städtebauliche Entwicklung des Areals, welches unter anderem den ehemaligen „Erlenkrug“ umfasst, durch eine Satzung gemäß § 14 Abs. 1 BauGB abzusichern.

Ziel der Planung ist die Revitalisierung des Gebiets durch die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet. Die künftige Bebauung soll sich an der Umgebung orientieren, wobei die Anzahl der Vollgeschosse auf maximal vier begrenzt und eine entsprechende maximale Höhe festgelegt werden soll. Da im aktuellen Planungszustand nach § 34 BauGB Vorhaben zulässig sein könnten, die nicht den neuen städtebaulichen Zielvorstellungen entsprechen, soll die Veränderungssperre die Planung bis zur Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans sichern.

Im Rahmen der Sperre sind im räumlichen Geltungsbereich keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen sowie keine wesentlichen wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen vorzunehmen, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens nach zwei Jahren oder mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 184.

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