Einsatz des Erbbaurechts durch die Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses am 21. Juni 2023 wird über den künftigen Einsatz des Erbbaurechts durch die Stadt Gladbeck beraten. Die Verwaltung legt dar, dass bei Änderungen oder Verlängerungen bestehender Verträge die Möglichkeiten zur Anpassung des Erbbauzinses ausgeschöpft werden sollen. Zudem soll bei Verkäufen städtischer Grundstücke vorab geprüft werden, ob eine Vergabe im Erbbaurecht für Wohn- und Gewerbenutzung sinnvoll ist, insbesondere bei größeren zusammenhängenden Flächen. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften wird hierzu einen entsprechenden Verfahrensvorschlag erarbeiten.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft den Umgang mit bestehenden Erbpachtgrundstücken. Es wurde vereinbart, dass künftig in der Regel keine gewerblich genutzten oder mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücke mehr verkauft werden sollen. Hinsichtlich der Veräußerung von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken besteht noch keine Einigkeit. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, dass alle im Eigentum der Stadt befindlichen Erbpachtgrundstücke künftig verbleiben sollen und ein Verkauf grundsätzlich ausgeschlossen wird. Ausnahmen für Verkäufe aus sozialen, wirtschaftlichen oder städtebaulichen Gründen können in Einzelfällen nach Darlegung der Gründe beantragt werden. Dieses Vorgehen soll Rechtssicherheit für Erbpachtnehmer sowie die Liegenschaftsverwaltung schaffen und den Verwaltungsaufwand durch die Vermeidung von Kaufverhandlungen reduzieren.
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