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Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für Dezember 2023 anlässlich des Nikolausmarktes

230433 04.10.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit dem Antrag auf Erlass einer Verordnung zur Ermöglichung eines verkaufsoffenen Sonntags am 10. Dezember 2023. Die geplante Ladenöffnung soll im Rahmen des Nikolausmarktes von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden. Grundlage für diesen Antrag ist § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW, der eine Öffnung an Sonntagen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, etwa im Zusammenhang mit lokalen Festen oder Märkten, zulässt.

Der Nikolausmarkt soll im Jahr 2023 über den Willy-Brandt-Platz hinaus in die Fußgängerzone, unter anderem auf den Körnerplatz und Teile der Hochstraße, ausgeweitet werden. Das Veranstaltungsangebot umfasst neben kommerziellen Verkaufsständen auch kulturelle Programmpunkte wie eine „Winterwunder-Oase“ für Kinder, Eisstockschießen sowie gastronomische Angebote. Durch die Erweiterung des Marktgeländes wird mit einer gesteigerten Besucherfrequenz gerechnet.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen die geplante Öffnung unterstützt. Die Stellungnahmen der Kirchen, der Gewerkschaft ver.di sowie der Handwerkskammer Münster wurden angefordert bzw. werden nachgereicht. Der Entwurf zur Verordnung wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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