Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für Dezember 2023 anlässlich des Nikolausmarktes
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 230433 wird die Erlassung einer Verordnung nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW beantragt. Ziel ist es, für den Nikolausmarkt am 10. Dezember 2023 einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr zu ermöglichen. Die geplante Ladenöffnung soll sich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung beschränken, die in zwei Zeiträumen zwischen dem 1. Dezember und dem 10. Dezember 2023 stattfindet.
Die Verwaltung stützt den Antrag auf eine Besucherprognose, die für den Sonntagnachmittag ein Gesamtaufkommen von 7.000 bis 8.000 Personen erwartet. Diese Schätzung setzt sich aus den Besuchern des Nikolausmarktes, dem Basar der Kunstschmiede im Rathaus sowie einem neuen weihnachtlichen Angebot in der Fußgängerzone zusammen. Als Referenzwert dient eine Zählung der IHK Nord Westfalen.
Im Vorfeld der Vorlage wurden die IHK Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster, die evangelische und katholische Kirche sowie die Gewerkschaft ver.di angehört. Die IHK unterstützt die Öffnung, während vonseiten der evangelischen Kirche kein expliziter Widerspruch vorliegt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes erfüllt sind und keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche Klimarelevanzen entstehen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät die Vorlage am 16. Oktober 2023, eine Entscheidung im Rat wird für den 19. Oktober 2023 erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231005090355-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231005090443-0
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- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20231016132246-0
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20231016132247-1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zukunftsorientiertes Raummanagement der Verwaltung hier: Informationen zur Anmietung von zusätzlichen Verwaltungsräumen im Haus der evangelischen Kirche, Humboldtstr. 13, Gladbeck 04.10.2023
- Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zum 30.06.2023 02.10.2023
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, hier: Fertigstellung Erschließungsgebiet Buschfortsweg 02.10.2023
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 5 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 02.10.2023
- Organisationsuntersuchung ZBG 02.10.2023
- Wahl einer/eines Beigeordneten 28.09.2023