Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Amtes für Jugend und Familie zum aktuellen Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) zeigt einen Anstieg der Zahlen in Gladbeck. Während in den Jahren 2019 und 2020 jeweils zwei sowie im Jahr 2021 acht UMF aufgenommen wurden, stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 22 Personen an. Bis Anfang Januar 2023 befinden sich 34 UMF in der Zuständigkeit der Stadt, womit die Quote von 29 Personen überschritten ist. Die Fallarbeit wird durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie den Pflegekinderdienst geleistet.
Aufgrund einer Vorgabe des Ministeriums muss die Aufnahme nun innerhalb von vier bis fünf Werktagen erfolgen. Da die Kapazitäten für vollstationäre Unterbringungen erschöpft sind und ein Fachkräftemangel besteht, werden derzeit sogenannte Brückenlösungen genutzt. Diese ermöglichen eine Unterbringung ohne die regulären Anforderungen der Betriebserlaubnis nach dem SGB VIII. Die zuständige Fachabteilung bewertet diese Maßnahmen aufgrund der besonderen Situation der jungen Menschen kritisch und weist auf die Notwendigkeit hin, diese Lösungen in Regelunterbringungen zu überführen.
Die Kosten für die Unterbringung werden durch den LWL erstattet, wobei eine Verwaltungskostenpauschale von 4.209 Euro pro Quartal und Person gezahlt wird. Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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