Neuausweisung von Naturdenkmälern im Innenbereich
✦ KI-Zusammenfassung
Die aktuelle Innenbereichsverordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet von Gladbeck läuft zum 2. Dezember 2023 aus. Um den Schutz bestehender Objekte weiterhin zu gewährleisten und die Neuausweisung ausgewählter Naturobjekte zu ermöglichen, strebt der Kreis Recklinghausen eine Neufassung der Verordnung an. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses wurden Vorschläge für potenzielle Naturdenkmale eingeholt, an dem unter anderem die Stadt Gladbeck sowie zivilgesellschaftliche Gruppen wie der Verein für Orts- und Heimatkunde teilnahmen.
Als Kriterien für die Auswahl kommen insbesondere Findlinge sowie Bäume oder Baumgruppen in Betracht, die sich durch ihre Wuchsform oder Seltenheit von der übrigen innerstädtischen Vegetation unterscheiden. Die geplante Neufassung sieht vor, sieben bestehende Naturdenkmale beizubehalten und um sieben weitere Standorte zu ergänzen, sodass zukünftig insgesamt 14 Naturdenkmäler im Siedlungsbereich geschützt werden sollen.
Die öffentliche Auslegung der geplanten Verordnung fand im Zeitraum vom 4. September bis zum 4. November 2023 statt. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität die Berichterstattung sowie die Stellungnahme zur Kenntnis gebracht. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231107145220-0