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Mitteilungsvorlage

Erstellung des 4. Lärmaktionsplans der Stadt Gladbeck

230469 02.11.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck bereitet die Erstellung des vierten Lärmaktionsplans vor. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Lärmkartierung, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt wurden. Durch den Einsatz neuer, EU-weit einheitlicher Berechnungsverfahren kommt es zu Änderungen in der Darstellung der Lärmsituation im Vergleich zur vorherigen Planungsrunde. Da Gladbeck unter der Grenze von 100.000 Einwohnern liegt, umfasst die Planung rechtlich nur Bundes-, Bundesstraßen und Landesstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen; Kreis- und Stadtstraßen sind nicht zwingend enthalten. Für den Schienenlärm ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem in der ersten Phase bereits Anmerkungen über das Portal BeteiligungNRW eingeholt wurden, wird nach dem Entwurf des Plans eine zweite Phase mit weiteren Veranstaltungen folgen. Erstmals beabsichtigt die Stadtverwaltung, für die Erstellung des Plans ein externes Fachbüro einzusetzen, um die Maßnahmenfindung und die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zu unterstützen. Zudem soll die Festsetzung sogenannter „ruhiger Gebiete“, wie etwa des Stadtwalds Wittringen, überprüft werden. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen belaufen sich auf 15.000 Euro.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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