Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, hier: Fertigstellung Erschließungsgebiet Buschfortsweg
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat der Stadt Gladbeck befassen sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Fertigstellung des Erschließungsgebietes Buschfortsweg. Aufgrund der Insolvenz des Bau- und Erschließungsträgers kam es bei diesem Vorhaben zu Verzögerungen. Ziel ist die endgültige Herstellung der Straße nach Abschluss der Hochbebauung.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich inklusive der Beleuchtung auf 400.000 Euro. Da für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 280.000 Euro bereitgestellt wurden, ergibt sich ein Mehrbedarf von 120.000 Euro. Um einen Baubeginn vor der Frostperiode zu ermöglichen, wurde am 5. Oktober 2023 eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung dieser Entscheidung sowie die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel vor. Zur Deckung des Bedarfs sollen Haushaltsmittel aus dem Projekt Schultenbrücke – Straßenneubau eingesetzt werden, wobei diese Maßnahme im laufenden Jahr nicht durchgeführt wird.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 5 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023 02.10.2023
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