Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen - Liste 5 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 230427 wird die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Die Grundlage für diesen Antrag bildet § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die finanziellen Details der Vorlage, die vom Amt für kommunale Finanzen erstellt wurde, gliedern sich in zwei Bereiche. Im Ergebnisplan sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 83.400 Euro vorgesehen. Zudem werden Auszahlungen im investiven Finanzplan in einer Summe von 359.720 Euro aufgeführt. Die genauen Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 beraten, wobei Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen als Berichterstatterin fungiert. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf durch den Rat ist für die Sitzung am 19. Oktober 2023 vorgesehen. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht festgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230210100432
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231002161054-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231002161101-0