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Beschlussvorlage

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - Mögliche Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Abfallwirtschaft

230128 02.03.2023 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erweitert den Anwendungsbereich der nationalen CO2-Bepreisung auf die Verbrennung von Abfällen. Während bisher vorrangig fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl sowie Benzin und Diesel betroffen waren, umfasst der neue Rechtsrahmen nun auch Kohle und Ersatzbrennstoffe aus Abfällen. Die Bepreisung für die Müllverbrennung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Für die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen, zu dem auch Gladbeck gehört, ergeben sich daraus finanzielle Auswirkungen. Da jährlich etwa 20.000 Tonnen der Gladbecker Haushaltsabfälle im RZR Herten thermisch verwertet werden, sind die dortigen Anlagen von der CO2-Abgabe betroffen. Die Geschäftsführung der EKOCity GmbH rechnet mit einem Anstieg des Mischpreises. Schätzungen zufolge könnte dies in Gladbeck zu einem Mehraufwand von mehreren hunderttausend Euro führen, was eine Erhöhung der Abfallgebühren im mittleren einstelligen Prozentbereich zur Folge haben könnte.

In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die CO2-Bepreisung bei der thermischen Behandlung keine Lenkungswirkung auf die Zusammensetzung oder Menge des Siedlungsabfalls entfalte. Zudem wird die Möglichkeit thematisiert, dass Abfälle aufgrund von Kostenunterschieden in Länder mit anderen Umweltstandards verbracht werden könnten. Der Betriebsausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

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