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Beschlussvorlage

Immaterielles Erbe Friedhofskultur

230126 02.03.2023 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 13. März 2023 wird ein Bericht zum Thema „Immaterielles Erbe Friedhofskultur“ zur Kenntnis genommen. Die Vorlage thematisiert den Wandel der Bestattungskultur, der durch eine zunehmende Vielfalt an Bestattungsformen gekennzeichnet ist. In Gladbeck hat sich der Anteil an Urnenbestattungen in den vergangenen zehn Jahren von knapp 30 Prozent auf über 50 Prozent erhöht. Zudem lässt sich ein Trend zu pflegefreien Grabarten sowie zu Bestattungsformen außerhalb klassischer Friedhofsanlagen, wie etwa in Friedwäldern, feststellen.

Die Friedhofskultur wurde im März 2020 von der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Dieser Status umfasst die lebendigen Ausdrucksformen des Gedenkens, Trauerns und Erinnerns sowie die Pflege und Bewahrung dieser Orte. Die Ernennung würdigt dabei den kulturellen, sozialen und historischen Wert der Friedhofskultur sowie deren Bedeutung für den Klimat- und Naturschutz.

Im Rahmen der Sitzung wird der Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins über das immaterielle Erbe referieren. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen entstehen.

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