Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.06.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. Juni 2022 vor. Die vierteljährliche Berichterstattung war ursprünglich als temporäre Maßnahme im Rahmen der pandemiebedingten Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts vorgesehen und endete planmäßig mit dem Jahr 2021. Da sich dieses Verfahren in der Praxis bewährt hat, wird die regelmäßige Vorlage durch die Verwaltung fortgeführt.
Der Bericht enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des zweiten Quartals des Haushaltsjahres 2022, eine Aufstellung der größten Abweichungen sowie eine Beschreibung der aktuellen Liquiditätssituation. Die Unterlagen dienen zudem als Grundlage für die Berichterstattung an die Kommunalaufsicht gemäß dem Haushaltssicherungskonzept 2022 und erfüllen gesetzliche Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schutzsuchenden. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 222908100407
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220829105102-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220829105106-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung 29.08.2022
- Städtepatenschaft mit der Stadt Dernau 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030105/4068.091102 - Traglufthalle 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus) 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030106/4072.091202 - Breitbandanbindung Roßheideschule 29.08.2022
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 29.08.2022