16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Sandstraße / Hermannstraße Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck bereitet die 16. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Sandstraße und Hermannstraße vor. Gegenstand der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Nahversorgungsstandortes von derzeit 920 m² auf maximal 1.200 m² Verkaufsfläche, um die wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Da das Vorhaben als großflächiger Einzelhandel außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs eingestuft wird, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig.
Im Planungsverfahren wurden die Auswirkungen auf die regionalen Strukturen untersucht. Nachdem der Regionalverband Ruhr zunächst Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung angemeldet hatte, wurde nach der Vorlage aktualisierter Gutachten bestätigt, dass keine raumordnungsrechtlichen Einwände gegen die Planung bestehen. Bezüglich des Naturschutzes wurde festgestellt, dass das Plangebiet außerhalb des 300-Meter-Bereichs von FFH-Gebieten liegt.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gab die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen den Hinweis, die maximale Verkaufsfläche in der Plandarstellung zu spezifizieren, was durch die Verwaltung umgesetzt wurde. Die Kreisverwaltung Recklinghausen verwies auf die Prüfung der Vereinbarkeit mit regionalplanerischen Zielen sowie Naturschutzaspekten. Die Stadt Gelsenkirchen äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen im eigenen Stadtgebiet und der Abgrenzung des Einzugsgebiets.
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